Der Spielbetrieb ruht in allen Wettbewerben, die EM 2020 ist offiziell verschoben und manche Clubs sind sogar in ihrer Existenz bedroht. Die Corona-Krise sorgt auch in der Sportwelt für eine Ausnahmesituation. Sportorganisationen stehen vor vielen offenen Fragen und Unsicherheiten, auch im Hinblick auf rechtliche Konsequenzen. Um Klarheit in der aktuellen, dynamischen Situation zu bekommen, beantwortet Rechtsanwalt Dr. Felix Holzhäuser von der Kanzlei Lentze.Stopper im Podcast die wichtigsten Fragen.

Im Gespräch mit Felix schauen wir uns die Auswirkungen an, die die Corona-Krise auf Vereine, Verbände, Ligen, Sponsoren und Medien hat. Er erklärt uns die rechtlichen Grundlagen und gibt Sportorganisationen hilfreiche Handlungsempfehlungen mit auf den Weg. 

Das müssen Sportorganisationen jetzt wissen

Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf die Vereine und was sollten Vereine jetzt tun? (ab 08:09)

Die Auswirkungen für die Vereine sind enorm. Aufgrund der dynamischen Situation ist es leider auch schwierig, konkrete Handlungsempfehlungen zu geben. Vereine und Verbände sind als die unmittelbaren Veranstalter der meisten Großevents diejenigen, die den größten Teil der Last schultern müssen – dies steht jetzt schon fest. Was die Absage von ihren Veranstaltungen betrifft, unterliegen sie den Weisungen der Behörden und der jeweils übergeordneten Verbände. Deren Entscheidungen sind entsprechend umzusetzen.

Wie geht man mit einer drohenden Absage von Events um? (ab 10:01)

Bei Unsicherheit über eine drohende Absage einer Veranstaltung sollten Vereine stets den engen Austausch mit den zuständigen Behörden suchen (meistens das kommunal verantwortliche Gesundheits- oder Ordnungsamt). Den Empfehlungen der übergeordneten Behörden ist in jedem Fall zu folgen

Wer haftet für die Kosten, wenn ein Event abgesagt wird? (ab 12:37)

Fakt ist, dass Veranstalter für einen großen Teil des drohenden finanziellen Schadens wohl selbst aufkommen müssen. Teilweise gibt es Ausfallversicherungen, bei denen Veranstalter Ersatzansprüche geltend machen können. Diese sind in der Regel aber sehr teuer und daher nicht durchgängig vorhanden.

Grundlage der jetzt verordneten behördlichen Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz. Auch dort gibt es Regelungen, bei deren Anwendbarkeit im Einzelfall der Staat für Verluste aufkommen kann, auch dies ist aber leider nicht die Regel.

Aktuell werden auch immer wieder Fonds diskutiert. So unterhält die DFL beispielsweise einen Sicherungsfond, der außerhalb der Corona-Krise für finanzielle Engpässe geschaffen wurde. Aus diesem könnten Vereine in extremer Notsituation bezuschusst werden. Für eine Übernahme der kompletten Schäden wird dies aber bei weitem nicht ausreichen.

Aktuell sollten sich diese Fragen der Haftung aber noch nicht akut stellen. Im Fokus muss jetzt zunächst die Gefahrenabwehr und der Gesundheitsschutz stehen. Wenn diese Krise hoffentlich irgendwann vorbei ist, also im Anschluss an die Corona-Krise, können wir im zweiten Schritt diskutieren, wer in welcher Höhe für entstandene Schäden haftet.

Wie sollten Veranstalter jetzt handeln? (ab 14:53)

Wichtig ist die offene und frühzeitige Kommunikation mit allen Stakeholdern und möglichst eine gemeinsame Entscheidungsfindung. Dies sind neben Vereinen und Verbänden, natürlich die Sponsoren und Medienpartner, vor allem auch die verantwortlichen Behörden. Alle sollten einen Beitrag zur Lösung der jetzigen Situation leisten. Auch haftungsrechtlich ist es für Veranstalter im Übrigen günstiger, wenn Events aufgrund von behördlichen Weisungen abgesagt werden als wenn ein Veranstalter dies frei und vielleicht voreilig selbst entscheidet. Zudem sind bei den Behörden auch die erforderlichen medizinischen Kenntnisse oder Zugänge zu den entsprechenden Experten vorhanden, weshalb ein enger Austausch hier unerlässlich ist.

Weiter ist es für die Vorbereitung auf mögliche spätere Schadensersatzforderungen zu empfehlen, alle Entscheidungsprozesse sorgfältig zu dokumentieren.

Was passiert mit bereits verkauften Tickets? (ab 20:14)

Auf diesen Kosten bleibt der Veranstalter i.d.R. zu nahezu 100 % sitzen. Die meisten Ticket-AGBs sehen es vor, dass ein Fan für den Fall einer Spielabsage oder bei Geisterspiel sein Geld zurück bekommt. Dauerkarteninhaber wird der jeweilige Anteil zurückerstattet. Die AGBs werden jedoch vom Verein selbst bestimmt und können daher unterschiedlich sein. Teilweise gibt es Klauseln zu Lasten der Verbraucher, in denen keine Entschädigung für den Verbraucher vorgesehen ist. Dr. Felix Holzhäuser meint: „Das sehe ich persönlich als sehr kritisch an, glaube, dass das unter Verbraucherschutzgesichtspunkten nicht zulässig ist und dann am Ende auch nicht durchsetzbar sein wird.“

Was passiert bei Verschiebungen von Events mit den Tickets? (ab 21:54)

Auch diese Frage lässt sich durch die entsprechende AGB im Einzelfall beantworten. Hier gibt es i.d.R. eine Klausel, die besagt, dass die Tickets ihre Gültigkeit behalten. Falls der Verbraucher am neuen Termin nicht kann, sehen die AGB auch dann aber in der Regel vor, dass Personen von ihrem Kaufvertrag zurücktreten können und dann ihr Geld zurückbekommen.

Wie ist das bei Ticketing-Drittanbietern wie Viagogo? (ab 22:42)

Bei diesem besonderen Fall bekommt der Kunde theoretischer ebenfalls sein Geld zurück. Der Vertragspartner ist jedoch in diesem Fall der Drittanbieter und nicht der Verein. Deshalb sind Vereine nicht verpflichtet, dem Käufer Geld zu erstatten, sondern hier muss sich der betroffene Ticketinhaber an seinen Vertragspartner wenden – den Verkäufer oder die Ticketplattform. Bei weiteren Kosten wie z.B. vergebliche Hotel- oder Reisekosten sind Veranstalter oder Drittanbieter in der Regel nicht verpflichtet, für die Kosten einzustehen.

Was sollten Sponsoren tun? (ab 24:31)

Zunächst ist hier in die vertraglichen Vereinbarungen zu schauen. Grundsätzlich gilt aber: „Ohne Verschulden gibt es auch keine Haftung. Wir sind im Bereich der Pandemie, das ist in 99,9 % ein Fall der höheren Gewalt und somit liegt kein Verschulden einer Partei vor. Und wenn kein Verschulden vorliegt, muss auch keiner einen Schadensersatz zahlen.“ Allerdings bedeutet dies auch, dass Sponsoren ohne die Leistung des Vertragspartners nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet sind. Daher bleiben Vereine und Verbände in den meisten Fällen wohl auch auf dem Großteil der Sponsoringsumme sitzen.

Wir sind der Meinung: In einer loyalen Partnerschaft sollte in dieser Ausnahmesituation Solidarität bewiesen werden. Rechtliche Ansprüche sollten zunächst zurückgestellt werden und Vereine bzw. Verbände und Sponsoren sollten sich gegenseitig unterstützen.

Was gilt für Medienrechteinhaber? (ab 28:54)

Für Medienrechteinhaber gilt prinzipiell dasselbe, wie für Sponsoren: Sofern die Leistung von den Vereinen und Verbänden nicht erbracht werden kann, entfallen auch die Zahlungsansprüche an die Medienrechtepartner. Diese Schäden sind gerade in der 1. und 2. Bundesliga natürlich enorm und sind daher unter allen Umständen zu vermeiden. Daher gilt hier wohl auch zur Abwendung der größten Schäden die Devise, Geisterspiel vor Spielabsage, egal ob man das gut findet oder nicht.

Der Kunde der Medienpartner unterliegt hingegen dem Verbraucherschutz, sodass er im Zweifel wohl aus seinem Abonnement-Vertrag aussteigen kann und im Ernstfall wohl auch einen Anspruch auf Rückerstattung (zumindest einen Teil) des Geldes besitzt, sollten Saisons ganz abgesagt werden.

Was passiert in den Meisterschaftswettbewerben bei einer Beendigung der Saison? (ab 30:55)

Die Entscheidung über das Vorgehen bei einer Beendigung der Saison obliegt dem jeweiligen Dachverband und dessen Mitgliedern. Wenn die Verbandsstatuten dafür keine Regelung enthalten, müssen die Mitglieder gemeinsam entscheiden, wie man sportlich mit einer abgebrochenen Saison umgeht. Auch hier sollte zweifelsohne der Solidaritätsgedanke im Vordergrund stehen und die Option mit dem geringsten Schaden für alle gewählt werden.


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